Die Faktenlage
Das DBA Deutschland-VAE wurde 2010 unterzeichnet und galt bis 31. Dezember 2021. Es wurde von Deutschland gekündigt und nicht durch ein neues ersetzt. Stand 2026: kein neues DBA in Sicht.
Was das DBA geregelt hat
Das DBA regelte unter anderem:
- Wo welche Einkommens-Arten besteuert werden (Wohnsitz vs Quellenstaat)
- Tie-Breaker-Regeln bei doppelter Steuerresidenz
- Quellensteuersätze bei Dividenden, Zinsen, Lizenzen
- Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (Freistellung oder Anrechnung)
Was sich konkret ändert
Vor 2022: Bei sauberem Wegzug nach Dubai war DBA-Schutz da — Einkommen aus UAE-Quellen war in DE typischerweise freigestellt.
Ab 2022: Kein automatischer Schutz mehr. Aber: Die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht endet trotzdem bei tatsächlichem Wegzug (Lebensmittelpunkt im Ausland). Das DBA war nur ein zusätzlicher Layer für DBA-Vorteile.
Praktische Auswirkungen für Auswanderer
Wer komplett nach Dubai zieht (Lebensmittelpunkt verlagert)
Für dich ändert sich nicht viel. Du wirst in den UAE Tax Resident, in DE beschränkt steuerpflichtig (auf DE-Quelleneinkünfte). 0% UAE-Steuer auf Welteinkommen.
Wer Pendler bleibt (Familie/Wohnung in DE)
Du bleibst in DE unbeschränkt steuerpflichtig — und ohne DBA-Schutz kann dasselbe Einkommen in BEIDEN Ländern besteuert werden. Theoretisch. Praktisch greift § 34c EStG (Anrechnung ausländischer Steuern).
Wer eine Dubai-Firma mit DE-Wohnsitz hält
Die Firma wird voll in DE versteuert (Geschäftsleitung in DE). Plus Hinzurechnungsbesteuerung möglich. Hier wird's gefährlich. Saubere Strukturierung Pflicht.
Was bleibt? Unilaterale Schutz-Mechanismen
Auch ohne DBA gibt es Schutz:
- § 34c EStG (Steueranrechnung): Ausländische Steuer wird auf deutsche Steuer angerechnet
- § 34d EStG (Auslandseinkünfte): Definition von Auslandseinkommen
- § 32b EStG (Progressionsvorbehalt): Auslandseinkünfte erhöhen nur den DE-Steuersatz, werden aber nicht direkt besteuert (bei Freistellung)
- UAE 0% Tax: Da UAE selbst meist 0% besteuert, gibt's nichts anzurechnen — Doppelbesteuerung selten praktisches Problem
Risiken bei laufenden Strukturen
Wenn du vor 2022 eine Struktur aufgebaut hast, die auf DBA-Schutz vertraute (z.B. Dubai-Firma mit Lizenzgebühren von DE-Tochter), solltest du:
- Struktur überprüfen lassen
- Substanz in Dubai verstärken
- Ggf. Holding-Layer einbauen (Zypern, Malta, Singapur mit DBA)
Wird ein neues DBA kommen?
Verhandlungen laufen seit Jahren — bislang ohne Ergebnis. Politisch wenig Druck. Praktisch wäre ein neues DBA für DACH-Unternehmer nicht so wichtig, da UAE eh keine Steuern erhebt.
Häufige Fragen
Ja, absolut. Bei sauberem Wegzug ist DBA nicht nötig. Bei Bleiben in DE: schwieriger, aber mit Holding-Layer (Zypern, Malta) lösbar.
Theoretisch ja. Praktisch nein — da UAE selbst 0% besteuert, gibt's nichts zu doppelbesteuern.
Unwahrscheinlich kurzfristig. Politische Verhandlungen stocken seit Jahren. Stand 2026 keine konkreten Pläne.
Setup-Update für 2026?
Wenn dein Dubai-Setup älter ist als 2022 — check mit Tino, ob's aktuell noch passt.
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