Die Faktenlage

Das DBA Deutschland-VAE wurde 2010 unterzeichnet und galt bis 31. Dezember 2021. Es wurde von Deutschland gekündigt und nicht durch ein neues ersetzt. Stand 2026: kein neues DBA in Sicht.

Was das DBA geregelt hat

Das DBA regelte unter anderem:

  • Wo welche Einkommens-Arten besteuert werden (Wohnsitz vs Quellenstaat)
  • Tie-Breaker-Regeln bei doppelter Steuerresidenz
  • Quellensteuersätze bei Dividenden, Zinsen, Lizenzen
  • Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (Freistellung oder Anrechnung)

Was sich konkret ändert

Vor 2022: Bei sauberem Wegzug nach Dubai war DBA-Schutz da — Einkommen aus UAE-Quellen war in DE typischerweise freigestellt.

Ab 2022: Kein automatischer Schutz mehr. Aber: Die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht endet trotzdem bei tatsächlichem Wegzug (Lebensmittelpunkt im Ausland). Das DBA war nur ein zusätzlicher Layer für DBA-Vorteile.

Praktische Auswirkungen für Auswanderer

Wer komplett nach Dubai zieht (Lebensmittelpunkt verlagert)

Für dich ändert sich nicht viel. Du wirst in den UAE Tax Resident, in DE beschränkt steuerpflichtig (auf DE-Quelleneinkünfte). 0% UAE-Steuer auf Welteinkommen.

Wer Pendler bleibt (Familie/Wohnung in DE)

Du bleibst in DE unbeschränkt steuerpflichtig — und ohne DBA-Schutz kann dasselbe Einkommen in BEIDEN Ländern besteuert werden. Theoretisch. Praktisch greift § 34c EStG (Anrechnung ausländischer Steuern).

Wer eine Dubai-Firma mit DE-Wohnsitz hält

Die Firma wird voll in DE versteuert (Geschäftsleitung in DE). Plus Hinzurechnungsbesteuerung möglich. Hier wird's gefährlich. Saubere Strukturierung Pflicht.

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Was bleibt? Unilaterale Schutz-Mechanismen

Auch ohne DBA gibt es Schutz:

  • § 34c EStG (Steueranrechnung): Ausländische Steuer wird auf deutsche Steuer angerechnet
  • § 34d EStG (Auslandseinkünfte): Definition von Auslandseinkommen
  • § 32b EStG (Progressionsvorbehalt): Auslandseinkünfte erhöhen nur den DE-Steuersatz, werden aber nicht direkt besteuert (bei Freistellung)
  • UAE 0% Tax: Da UAE selbst meist 0% besteuert, gibt's nichts anzurechnen — Doppelbesteuerung selten praktisches Problem

Risiken bei laufenden Strukturen

Wenn du vor 2022 eine Struktur aufgebaut hast, die auf DBA-Schutz vertraute (z.B. Dubai-Firma mit Lizenzgebühren von DE-Tochter), solltest du:

  1. Struktur überprüfen lassen
  2. Substanz in Dubai verstärken
  3. Ggf. Holding-Layer einbauen (Zypern, Malta, Singapur mit DBA)

Wird ein neues DBA kommen?

Verhandlungen laufen seit Jahren — bislang ohne Ergebnis. Politisch wenig Druck. Praktisch wäre ein neues DBA für DACH-Unternehmer nicht so wichtig, da UAE eh keine Steuern erhebt.

Häufige Fragen

Ja, absolut. Bei sauberem Wegzug ist DBA nicht nötig. Bei Bleiben in DE: schwieriger, aber mit Holding-Layer (Zypern, Malta) lösbar.

Theoretisch ja. Praktisch nein — da UAE selbst 0% besteuert, gibt's nichts zu doppelbesteuern.

Unwahrscheinlich kurzfristig. Politische Verhandlungen stocken seit Jahren. Stand 2026 keine konkreten Pläne.

Tino
Tino Ludwig
CEO Setup Global

12 Jahre Erfahrung mit DBA-Setups. Anpassung der Strukturen nach DBA-Auslauf für 5.423 Mandate.

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