Was ist die Hinzurechnungsbesteuerung?
§ 7 AStG soll verhindern, dass deutsche Steuerpflichtige passive Einkünfte (Zinsen, Lizenzen, Dividenden, Vermietung) in Niedrigsteuerländer verlagern und dort niedrig besteuern lassen.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Gewinne der Auslandsgesellschaft fiktiv beim deutschen Gesellschafter versteuert — auch wenn keine Ausschüttung stattgefunden hat.
Die 3 Voraussetzungen für Hinzurechnung
- Deutsche Beteiligung > 50 % an der Auslandsgesellschaft (alleine oder zusammen mit nahestehenden Personen)
- Passive Einkünfte der Auslandsgesellschaft (gesetzlicher Katalog § 8 AStG)
- Niedrigbesteuerung — effektive Steuer < 25 %
Wenn ALLE drei erfüllt sind → Hinzurechnung greift.
Was ist "passive Einkünfte"?
Gesetzlich definiert in § 8 AStG. Typische passive Einkünfte:
- Zinsen
- Dividenden (unter Bedingungen)
- Lizenzgebühren
- Vermietungs- und Verpachtungseinkünfte
- Capital Gains
Aktive Einkünfte (keine Hinzurechnung):
- Handel mit Waren
- Dienstleistungen (Consulting, IT, Service)
- Industrielle Produktion
- Bankgeschäfte mit Substanz

Vermeidung 1: Aktive Tätigkeit aufbauen
Wenn deine Auslandsfirma aktive Tätigkeit ausübt (Handel, Service, Produktion) — keine Hinzurechnung. Dubai-Trading-Firma, Singapur-Service-Company, Malta-IT-Firma sind klassische aktive Setups.
Vermeidung 2: Substanz-Befreiung (EU)
Cadbury-Schweppes-Urteil 2006: Bei EU-Tochtergesellschaften mit echter wirtschaftlicher Tätigkeit ist Hinzurechnung unzulässig. Das gilt für Malta, Zypern, Estland.
Anforderungen: Echte Räume, Personal, eigene Geschäftstätigkeit vor Ort.
Vermeidung 3: Standort mit > 25 % Steuer
Wer in einem Standort mit > 25 % effektiver Steuer (z.B. UK, US) gründet, fällt aus § 7 AStG raus. Aber: Sinn der Übung verfehlt — keine Steuerersparnis.
Vermeidung 4: Persönlicher Wegzug
Hinzurechnung greift nur bei deutschem Wohnsitz. Wer korrekt nach Dubai zieht, ist nicht mehr betroffen.
Reform 2022 — neue ATAD-Regeln
Mit der Reform 2022 (ATAD-Umsetzungsgesetz) wurden die Regeln verschärft:
- Klare 25 %-Schwelle (statt vorher "niedrige Steuer")
- Beteiligungsschwelle 50 % (vorher 25 % bei Anteilen, je nach Konstellation)
- Substanz-Test strenger
Häufige Fragen
Bei: DE-Wohnsitz + Beteiligung > 50 % + passive Einkünfte + < 25% effektive Steuer.
Bei DE-Wohnsitz + passive Einkünfte: ja. Bei aktiver Tätigkeit + Substanz: nein.
EuGH-Urteil 2006: EU-Tochterfirmen mit echter wirtschaftlicher Tätigkeit dürfen nicht nachträglich besteuert werden. Schutz für Malta/Zypern/Estland-Setups.
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